Glühlampenverbot

Ab September 2021 bzw. 2023 werden weitere Lampen aus dem Verkehr gezogen, einige blei- ben weiterhin erlaubt. Die Begründung für das Aus-Phasing liegt zum einen bei der niedrigen Effizienz zum andern bei der Verfügbarkeit von LED-Ersatzprodukten.

Niedervolthalogen-Spots (Verbot ab September 2021)

Es gibt bereits heute gut funktionierende LED-Ersatzlampen. Alte Transformatoren und Dimmer sind aber nicht immer kompatibel mit den 12 Volt-LED-Spots; es kann zu Flimmern führen. Ab September 2021 müssen bessere Spots eingesetzt oder Dimmer und Trafos er- setzt werden.

Halogen Stablampen R7s (teilweise Verbot ab Sept. 2021)

Die Typen mit hoher Leistung (ab 2700 Lumen, ca. 140 Watt) wer- den verboten; für diese Lampen gibt es teilweise LED-Ersatzpro- dukte. Für einige Leuchten (z.B. Designer Stehleuchten mit kleinem Reflektor) gibt es somit nur noch Halogenlampen mit ca. 50% redu- ziertem Lichtstrom.

Die Halogenstablampen R7s unter ca. 140 Watt bleiben erlaubt.

Halogen Stiftlampen G9, G4, GY6.35 (Verbot ab Sept. 2023)

Bis September 2023 rechnet man damit, dass es für diese Typen in allen notwendigen Leistungsklassen LED-Ersatzprodukte geben wird.

Leuchtstoffröhren T8 (Verbot ab September 2023)

Für die Standardlampen in Büros, Schulen, Verkaufs- und Produk- tionsflächen des 20-sten Jahrhunderts stehen heute ausgereifte LED-Tubes zur Verfügung. In Vielen Fällen dürften aber im Zuge von Erneuerungen komplett neue Leuchten mit fest integrierten LEDs zum Einsatz kommen.

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