Um die Berührungssicherheit zu erhöhen, dürfen ab dem kommenden Jahr keine Steckdosen Typ12 mehr verkauft, installiert und ersetzt werden.

Ab dem 1. Januar 2017 dürfen gemäss Niederspannungs-Installationsnorm (NIN) 2015 keine Steckdosen ohne Schutzkragen (Typ12) mehr verkauft werden. Damit wird neben der Einführung von Geräten mit teilisolierten Steckerstiften eine weitere Massnahme zur Verringerung der Berührungsgefahr umgesetzt.

Steckdosen des Typ12 dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht, neu installiert, ersetzt oder versetzt werden. Diese Vorgabe gilt für Komplettapparate, Kombinationen mit anderen Apparaten und für alle Einsätze mit Steckdosen Typ12. Weiterhin erlaubt ist der Reparaturersatz von Frontplatten und Abdeckrahmen.

Neben der erhöhten Sicherheit bringen Steckdosen des Typ13 noch weitere Vorteile mit: Dank ihrer Führung durch den Schutzbecher erleichtern sie das Einstecken an Stellen mit Sichtbehinderung und sie führen zu deutlich geringeren mechanischen Belastungen der Steckdosenkontakte.

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